Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen, sehr geehrte Besucher*innen,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass ab 07.02.2022 die Besuchsregelungen leider wieder etwas angepasst werden müssen. Dies erfolgt auf Grund der aktuell Vorgaben und um unseren Bewohner*innen natürlich weiter zu schützen. Die aktuelle Omikron-Variante nimmt gerade richtig Fahrt auf und wir müssen die Versorgung unserer Schützlinge weiterhin gewährleisten.

Es besteht ab sofort eine FFP-2 Maskenpflicht im gesamten Haus, d. h. auch in den Zimmern. Die Masken müssen während des gesamten Besuches getragen werden. Außnahmen nur bei Vorlage einer Bescheinigung.

Alle Besucher, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, müssen immer einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen, bevor Sie das    Haus betreten dürfen.

Höchsten 2 Personen pro Besuch. Besuchszeiten täglich auch ohne Termin von 10 bis 17.30 Uhr.

Außerdem bitten wir Sie darum, Ihren Besuch nur auf Ihren Angehörigen zu beschränken. Nicht zusätzlich andere Bewohner*innen im Hause besuchen, die Sie evtl. kennen.

Der Besuch sollte nur bei Ihrem Angehörigen stattfinden. Andere Dinge müssen telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.

Bitte immer vor Betreten des Hauses am Eingang klingeln.

Das Haus darf weiterhin nicht einfach betreten werden!

Bürgertests kostenfrei über die bekannten Teststellen erhältlich.

Weiterhin gelten folgende Bestimmungen:

  • Während der gesamten Besuchszeit muss eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
  • Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses. Desinfektionsspender stehen an allen Ausgängen bereit.
  • Klingeln Sie bitte am Haupteingang und warten Sie dort bis Sie herein gebeten werden.
  • Bitte halten Sie Ihr Testergebenis bereit.
  • Ist das Ergebnis negativ, dürfen Sie auf das Zimmer oder zum Spaziergang außer Haus gehen.
  • Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, dürfen Sie nicht ins Haus.
  • Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden. Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
  • Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.

Besuchsverbote besteht für Personen

  • wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
  • solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
  • bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Bei gesundheitlichen oder pflegerischen Fragen können Sie sich gerne telefonisch an die Wohnbereiche wenden, auf dem Ihr*e Angehörige*r untergebracht ist.

Gerne können Sie auch weiterhin unsere Angebote (Signal und Telefon) nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben. Dazu können Sie sich ebenfalls gerne an die Wohnbereiche direkt wenden um einen Termin zu vereinbaren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständis und wünschen einen schönen Sonntag.