Liebe MitarbeiterInnen,
wir leiten Ihnen hiermit Informationen vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, sowie dem Weteraukreis weiter:
Wie sie aus den Medien entnehmen konnten, steigen die Infektionraten durch den SARS-CoV-2-Virus erheblich.
Ein großer Anteil der Infektionen ist auf Urlaubsrückkehrer zurück zu führen.
Wenn Sie von einer Auslandsreise zurück kommen, sind Sie verpflichtet das Formular für Reiserückkehrer (siehe unten) auszufüllen im Haus abgeben.
Wir, als Arbeitgeber, müssen Urlaubsrückkehrer aus den Risikogebieten beim Gesundheitsamt melden. Sollten Sie also vorhaben in solch ein Gebiet zu reisen bzw. aus einem dieser Risikogebiete zurückkommen, müssen sie uns als Vorgesetzten informieren!
Bitte im Voraus bzw. spätestens vor Wiederaufnahme der Arbeit bei Ihrem Vorgesetzten melden!
Kommen Sie aus einem Risikogebiet zurück, muss bis zum 14. Tag nach Einreise persönliche Schutzausstattung (FFP2 Maske) getragen werden, auch wenn der Covid-19-Test negativ ist.
Auch die Erfüllung der Testpflicht, ob im In- oder Ausland, ändert dies leider nicht.
Formular und Merkblatt für Reiserückkehrer
Hier finden Sie die Liste der internationalen Risikogebiete
Hier finden Sie die Statistik bzgl. evtl. innerdeutschen Risikogebiete
Hier das original Schreiben des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration