Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen, sehr geehrte Besucher*innen,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab 03. Feburar 2021 endlich wieder Besuche in unserem Hause möglich sind.
Unsere Bewohner*innen dürfen dann 1 x in der Woche von zwei Personen zugleich besucht werden.
Die Besuchszeiten sind wie folgt:
Mittwoch bis Freitag 11.00 - 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag 10.00 - 14.00 Uhr
Wir bitten Sie weiterhin vorab um Anmeldung Ihres Besuches per Mail
Das Haus darf auch weiterhin nicht ohne Anmeldung betreten werden!!!
Halten Sie sich bitte genau an die folgenden Regelungen, die Sie vor und während Ihrem Besuch beachten müssen:
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BesucherInnen müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 verfügen, welches in schriftlicher Form mitzuführen ist. Das Testergebnis wird vor Betreten des Hauses geprüft. Ein Poc-Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Std. und ein PCR-Test nicht älter als 72 Std. sein. Sie können sich bei Haus- oder Zahnarztpraxen, in Apotheken oder einem Testzentrum, testen lassen. Bitte darauf achten, dass Sie ein schrifltiches Dokument erhalten, auf dem das Testdatum und das Ergebnis ersichtlich sind.
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Vor Ihrem Besuch klingeln Sie bitte am Haupteingang. Dort wird ein Mitarbeiter zu Ihnen kommen.
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Sie müssen das schriftliche Testergebnis bereithalten, sowie Ihre Daten in die Besuchskartei eintragen.
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Während der gesamten Besuchszeit muss eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
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Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses.
- Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden.
- Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
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Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.
Besuchsverbote besteht für Personen
- wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
- solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
- bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Leider ist es uns zur Zeit noch nicht möglich die Besucher*innen vor Ort zu testen. Wir sind bereits mit den Behörden in Kontakt getreten um zusätzliches Personal für die In-House-Testung zu erhalten damit wir dann auch evtl. mehr Besuche stattfinden lassen können.
Bitte nutzen Sie die Zeit für Ihren Besuch. Der Termin beschränkt sich nur auf die Besuche. Andere Dinge müssen und sollen weiterhin telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.
Gerne können Sie auch weiterhin unsere Angebote (Signal, WhattsApp, Skype, Telefon) nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben.