Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen, sehr geehrte Besucher*innen,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab 19.04.2021 jede*r Bewohner*inn wieder täglich Besuche von 2 Personen empfangen darf. Die Besuchszeiten beginnen taglich ab 10.00 Uhr und sollten nach Möglichkeit vor dem Abendessen beendet sein (Ausnahmen müssen vereinbart werden).
Jedoch müssen wir Sie bitten, folgende Änderungen zu beachten und einzuhalten:
Leider können wir aus personellen und organisatorischen Gründen nicht mehr im bisherigen Umfang oder gar täglich PoC Schnelltests im Hause durchführen.
Wir möchten Sie daher bitten, vor Ihrem Besuchstermin, der weiterhin vorher angemeldet werden muss, einen Schnelltest in einem der vielen externen Testzentren zu vereinbaren.
Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe
Sie erhalten nach dem Test immer eine Bescheinigung, welche Sie dann zum vereinbarten Besuchstermin vorzeigen müssen.
Bevor Sie das Haus betreten, klingeln Sie direkt am Haupteingang, dort wird dann das Testergebnis kontrolliert und die Besuchsregistrierung vorgenommen.
Wir können zur Zeit leider nur noch an einem Tag in der Woche (Donnerstags) Schnelltests im Hause anbieten. Dafür benötigen wir ebenfalls eine Voranmeldung. An diesem Tag sind nur begrenzte Termine vorhanden und es kann nicht jede*r Besucher*inn vor Ort getestet werden. Deshalb bitten wir sie darum, nach Möglichkeit die Angebote der externen Testzentren zu nutzen.
Weiterhin müssen wir Sie immer noch um Anmeldung Ihres Besuches bitten. Per Mail unter
Das Haus darf auch weiterhin nicht ohne telefonische Anmeldung betreten werden!!!
Weiterhin gelten folgende Bestimmungen:
- BesucherInnen müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 verfügen, dieses können Sie bei einem der Testzentren in Ihrem Umkreis durchführen lassen.Ein Poc-Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Std. und ein PCR-Test nicht älter als 72 Std. sein. Bitte darauf achten, dass Sie ein schrifltiches Dokument erhalten, auf dem das Testdatum und das Ergebnis ersichtlich sind.
- Nicht getestete Besucher*innen oder diejenigen, die sich nicht testen lassen möchten, dürfen leider nicht zu Besuch kommen.
- Während der gesamten Besuchszeit muss eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
- Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses. Desinfektionsspender stehen an allen Ausgängen bereit.
- Klingeln Sie bitte am Haupteingang (Donnerstags am Nebeneingang, neben dem Aufgang zum Hinterhof/rechts vom Haus in Richtung Container) und warten Sie dort bis Sie herein gebeten werden.
- Sollten Sie ein schriftliches Testergebenis einer anderen Teststelle besitzen, halten Sie dies bitte bereit.
- Ist das Ergebnis negativ, dürfen Sie auf das Zimmer oder zum Spaziergang außer Haus gehen.
- Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, müssen wir Sie leider bitten das Haus zu verlassen und Ihre Daten werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
- Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden. Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
- Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.
Besuchsverbote besteht für Personen
- wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
- solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
- bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Bei gesundheitlichen oder pflegerischen Fragen können Sie sich gerne wieder direkt an die Wohnbereiche wenden, auf dem Ihr*e Angehörige*r untergebracht ist.
Bitte nutzen Sie die Zeit für Ihren Besuch. Der Termin beschränkt sich lediglich auf Ihren Besuch. Andere Dinge müssen und sollen weiterhin telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.
Gerne können Sie auch weiterhin unsere Angebote (Signal, WhattsApp, Skype, Telefon) nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben. Dazu können Sie sich ebenfalls gerne an die Wohnbereiche direkt wenden.