Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen,
wir haben tolle Neuigkeiten zu verkünden. Unsere Bewohner*innen dürfen wieder ab morgen, 22.12.2021, Besuche empfangen. Das Gesundheitsamt hat uns heute offiziel mitgeteilt, dass das Besuchsverbot aufgehoben werde kann. Vielen Dank dafür und die wieder sehr gute Zusammenarbeit mit dem Team des Gesundheitsamtes. Ein*e Bewohner*in befindet sich zwar noch in Quarantäne bis Weihnachten, jedoch auf dem Zimmer. Seit gestern sie/er bereits negativ getestet und somit besteht auch keine Ansteckungsgefahr mehr.
Alle Besucher müssen bei jedem Besuch ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden (inkl. Besuchszeit) sein darf. Dies gilt für jeden Besucher!
Bürgertests sind zur Zeit wieder kostenfrei und mehrmals wöchentlich erhältlich. Über diesen Link können Sie die Teststellen in Ihrer Nähe herausfinden.
1. Besucher können ohne Termin vorbei kommen, vorausgesetzt die aktuelle Lage lässt dies zu (Inzidenzabhängig).
Besuchszeiten sind täglich von 10 bis 17.30 Uhr. Das Haus muss spätestens um 17:45 Uhr wieder verlassen werden.
2. Es muss weiterhin an der Eingangstür geklingelt werden, um die Besuche zu registrieren. Sie können sich mobil mit der Luca App oder der Corona Warn App einloggen oder einen Zettel ausfüllen.
3. Alle Besucher müssen immer einen negativen Test vorweisen.
Bitte immer vor Betreten des Hauses am Haupteingang klingeln und dort warten bis Sie herein gebeten werden.
Das Haus darf weiterhin nicht einfach so betreten werden!
Weiterhin gelten folgende Bestimmungen:
- Während der gesamten Besuchszeit muss eine Medizinische OP-Maske, FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
- Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses. Desinfektionsspender stehen an allen Ausgängen bereit.
- Klingeln Sie bitte am Haupteingang und warten Sie dort bis Sie herein gebeten werden.
- Bitte halten Sie Ihr Testergebenis.
- Ist das Ergebnis negativ, dürfen Sie auf das Zimmer oder zum Spaziergang außer Haus gehen.
- Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, dürfen Sie nicht ins Haus.
- Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden. Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
- Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.
Besuchsverbote besteht für Personen
- wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
- solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
- bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Bei gesundheitlichen oder pflegerischen Fragen können Sie sich gerne wieder direkt an die Wohnbereiche wenden, auf dem Ihr*e Angehörige*r untergebracht ist.
Bitte nutzen Sie die Zeit für Ihren Besuch. Der Termin beschränkt sich lediglich auf Ihren Besuch. Andere Dinge müssen und sollen weiterhin telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.
Gerne können Sie auch weiterhin unser Videotelefonieangebot mit Signal nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben. Dazu können Sie sich ebenfalls gerne an die Wohnbereiche direkt wenden.
E-Mail:
Wir hoffen, wir konnten Ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit mit Ihren Lieben, die Sie endlich wieder bei uns besuchen können.