Konzept zum Einsatz von PoC-Antigen-Tests

(BewohnerInnen und Personal)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

erstellt am: 26.09.2022

erstellt von: PDL/Sozialdienst

Version 1.0

Versorgungsform:

 

Vollstationäre Einrichtung zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.

 

1. Grundsätzliche Vorgaben zum Einsatz von PoC-Antigen-Tests

 

PoC-Antigen-Tests kommen zum Einsatz zur Testungen von Bewohner*innen/Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung der Vorgaben der aktuell gültigen TestV.

Die Testfrequenz orientiert sich an den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Dies wird über das hausinterne Forum zeitnah veröffentlicht.

Bewohner*innen werden bei entsprechender Einwilligung nur getestet, wenn sie Symptome aufweisen oder ein möglicher Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat.

Jeder Beschäftigte wird grundsätzlich dreimal pro Woche oder nach drei Tagen Freizeit getestet. Nicht geimpfte Beschäftigte werden täglich getestet. Die Testung findet vor Dienstbeginn statt.


Neben der Verwendung von PoC-Antigen-Tests werden die etablierten Hygienemaßnahmen weiterhin konsequent eingehalten. Ein negativer Antigen-Test rechtfertigt kein Zurückstufen der Hygienemaßnahmen.

2. Durchführung der Testungen

 

Vor der Testung wird die Einwilligung der zu testenden Person bzw. bei gesetzlich betreuten Personen der jeweiligen Betreuungsperson eingeholt.

 

Die Abstrichnahme und Testauswertung wird von hierfür fachlich qualifizierten Beschäftigten durchgeführt. Dies kann auch durch geschulte Dritte erfolgen. Die Beschäftigten werden für die korrekte Anwendung und Auswertung der PoC-Antigen-Tests geschult. Die Schulung wird durch die Einrichtung organisiert. Die Fachkräfte für die Testungen werden für die Einweisung freigestellt.

Die zur Abstrichnahme benötigte Schutzausrüstung wird von der Einrichtung eigenständig beschafft und den Beschäftigten zur Verfügung gestellt.

Für die Testdurchführung stehen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Falls es die Menge an zu testenden Personen erfordert, werden geeignete Wartebereiche eingerichtet.

3. Vorgehen bei einem positiven Antigen-Test

Das Ergebnis der Testung wird dokumentiert (Dienstplan od. PflegeCon) und der getesteten Person mitgeteilt. Im Falle einer positiven Testung von Personal und Bewohnern wird von der Corona Task Force umgehend eine PCR-Bestätigung des Testergebnisses in die Wege geleitet und der Antigen-Test-Befund dem Gesundheitsamt, der Heimaufsicht und bei Beschäftigten der BGW gemeldet bzw. mit diesem Rücksprache gehalten.

 

 

Der Beschäftigte wird umgehend vom Dienst freigestellt, sowie die BewohnerInnen räumlich isoliert.

 

4. Abfallentsorgung

 

Die genutzten Materialien für die Antigen-Testungen (Schutzausrüstung, Test-Kits, u.ä.) werden ordnungsgemäß entsorgt.

P
OC Standard Testung Bewohner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P
OC Standard Testung Personal

Testintervalle werden über das Forum bekannt gegeben

 

 

 

 

 

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